Wer sich mit einer Geschäftsidee als Einzelunternehmer oder als Personengesellschaft selbständig machen will, muss oft schon vor der Anmeldung der Selbständigkeit Geld ausgeben, um dann zum eigentlichen Geschäftsbeginn alles am Start zu haben. Diese sogenannte vorweggenommene Betriebsausgabe kann bis zu einem Zeitraum von drei Jahren vor dem Gründungsdatum als faktische Betriebsausgabe angesetzt werden und schmälert somit den mit Einkommenssteuer zu versteuernden Gewinn und ist vorsteuerabzugsfähig. Für Kapitalgesellschaften wie z.B. UG oder GmbH gelten vergleichbare Regeln. So kann man auch den Eigenanteil an einem vom Freistaat Bayern bezuschussten Vorgründungscoaching als vor der Gründung vorweggenommene Betriebsausgabe geltend machen und somit das zu versteuernde Einkommen schmälern.