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Förderprogramme für die Existenzgründung
Welche Förderung Dir offensteht, entscheidet sich fast immer an einer Frage: Wovon lebst Du gerade?
Für Deine Gründung gibt es mehr Geld als die meisten vermuten – aber nicht als einen Topf, aus dem alle schöpfen. Welche Förderung Dir offensteht, entscheidet sich fast immer an einer einzigen Frage: Wovon lebst Du gerade?
Diese Seite sortiert die Programme danach. Was Du bekommen kannst, was Du dafür vorlegen musst und in welcher Reihenfolge Du beantragst – denn die Reihenfolge entscheidet öfter über Bewilligung oder Ablehnung als die Geschäftsidee selbst.
Finde zuerst Deinen Ausgangspunkt
Drei Situationen, drei völlig verschiedene Förderwege. Such Dir die, die auf Dich zutrifft – der Rest der Seite wird dann deutlich kürzer für Dich.
Situation 1
Du beziehst Arbeitslosengeld I
- AVGS Gründercoaching – Beratung zu 100 % gefördert
- Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit
- Förderkredite zusätzlich möglich
Situation 2
Du beziehst Grundsicherung
- AVGS Gründercoaching – Beratung zu 100 % gefördert
- Einstiegsgeld des Jobcenters
- Investitionszuschuss für Sachmittel
Situation 3
Weder noch
- Für die Beratung derzeit kein Programm – so läuft es als Selbstzahler
- Förderkredite von KfW und LfA
- Bürgschaften, wenn Sicherheiten fehlen
Angestellt, selbständig im Nebenerwerb, in Elternzeit oder in Ausbildung? Dann gilt Situation 3. Das klingt nach der schlechtesten Karte, ist aber die mit dem geringsten Zeitdruck: Du gründest, wann Du willst, und musst niemandem etwas nachweisen.
Zuschüsse, die Deinen Lebensunterhalt sichern
Diese Programme finanzieren nicht Dein Unternehmen, sondern Dich – damit Du in den ersten Monaten nicht vom ersten Umsatz leben musst. Alle drei sind Ermessensleistungen der Agentur für Arbeit beziehungsweise des Jobcenters: Es gibt keinen Rechtsanspruch, und die Entscheidung hängt spürbar davon ab, wie belastbar Deine Zahlen wirken.
Gründungszuschuss
§ 93 SGB III · Agentur für ArbeitDer Gründungszuschuss läuft in zwei Phasen. In der ersten bekommst Du Dein Arbeitslosengeld weiter, dazu eine Pauschale für Deine soziale Absicherung. In der zweiten fällt das Arbeitslosengeld weg und nur die Pauschale bleibt – dann muss Dein Geschäft tragen.
- Für wenBezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld I
- VoraussetzungMindestens 150 Tage Restanspruch am Tag der Gründung
- UmfangMindestens 15 Stunden pro Woche
- Du legst vorBusinessplan, Finanzplanung und eine Tragfähigkeitsbescheinigung
Die 150 Tage sind der häufigste Stolperstein. Wer erst gründet und dann fragt, hat den Anspruch oft schon verbraucht. Rechne rückwärts: Businessplan, Finanzplanung und Stellungnahme brauchen Zeit, und der Antrag muss vor der Gründung gestellt sein.
Einstiegsgeld
§ 16b SGB II · JobcenterDas Gegenstück für Menschen in der Grundsicherung. Es kommt zusätzlich zu Deinen laufenden Leistungen und soll die Phase überbrücken, in der das Unternehmen noch nichts abwirft.
- Für wenBezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung
- DauerBis zu 12 Monate
- HöheIm Ermessen des Jobcenters, abhängig von Deiner Situation
- Du legst vorBusinessplan, Finanzplanung und eine Tragfähigkeitsbescheinigung
Investitionszuschuss und Darlehen
§ 16c SGB II · JobcenterKein Geld zum Leben, sondern für Sachmittel: Werkzeug, Geräte, Software, Erstausstattung. Das Jobcenter kann als Zuschuss oder als Darlehen bewilligen – beides ist möglich, und die Entscheidung liegt nicht bei Dir.
- Für wenBezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung
- WofürNotwendige Anschaffungen für die Selbständigkeit
- HöheLiegt im Ermessen des Jobcenters
- NachweisKostenvoranschläge und eine begründete Bedarfsaufstellung
Förderung für die Beratung selbst
AVGS Gründercoaching
§ 45 SGB III · Agentur oder JobcenterMit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein wird Dein Gründungscoaching vollständig übernommen – kein Eigenanteil, keine Vorleistung. Genau in diesem Coaching entstehen Businessplan, Finanzplanung und Tragfähigkeitsbescheinigung, also die Unterlagen, die Du für Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld ohnehin brauchst.
Das macht den AVGS zum sinnvollen ersten Schritt: Er kostet Dich nichts und produziert das, was jede weitere Förderung von Dir verlangt.
Alles zum AVGS Gründercoaching – Voraussetzungen, Ablauf und was Du im Amt sagen solltest
Vorgründungscoaching Bayern
Ausgelaufen zum 31.03.2025Der Freistaat hat Beratungshonorare lange mit bis zu 70 % bezuschusst. Das Programm gibt es nicht mehr, und es kursieren immer noch Seiten im Netz, die etwas anderes behaupten. Ich sage es Dir lieber direkt, als dass Du einen Antrag vorbereitest, den niemand mehr annimmt.
Was das Programm war und warum es hier weiterhin dokumentiert ist
Wenn keins von beidem greift
Für Selbstzahlerinnen und Selbstzahler gibt es derzeit kein staatliches Programm, das Beratungskosten übernimmt. Die Zusammenarbeit läuft dann mit festem Honorar und vereinbartem Stundenumfang.
Kredite und Bürgschaften für das Unternehmen
Zuschüsse sichern Dich ab, Kredite finanzieren Dein Vorhaben. Und anders als bei den Zuschüssen spielt es hier keine Rolle, ob Du arbeitslos gemeldet bist – hier zählt, ob Deine Zahlen tragen.
LfA Förderbank Bayern
Fördert ausschließlich Vorhaben in Bayern.
- Gründungskredit smart – Starthilfe für kleinere Gründungs- und Festigungsvorhaben, im Voll- wie im Nebenerwerb
- Gründungs- und Wachstumskredit (GuW) – für Neugründungen, Betriebsübernahmen, tätige Beteiligungen und den Bedarf junger Unternehmen in den ersten fünf Jahren
- Universalkredit – breit einsetzbar für Investitionen, Waren und Betriebsmittel
KfW
Bundesweit, unabhängig vom Bundesland.
- ERP-Gründerkredit – StartGeld – für Gründung und Festigung im Neben- oder Vollerwerb, auch ohne Eigenkapital
- ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge – für größere Vorhaben, Unternehmensnachfolge und junge Unternehmen
Bürgschaftsbanken
Wenn Deine Zahlen überzeugen, Dir aber Sicherheiten fehlen, kann eine Bürgschaftsbank für einen Teil des Kredits einstehen – und damit eine Finanzierung ermöglichen, die die Hausbank sonst ablehnen würde. Jedes Bundesland hat eine eigene.
Wichtig zum Ablauf: Förderkredite beantragst Du nicht bei der Förderbank, sondern bei Deiner Hausbank. Sie prüft, reicht weiter und haftet mit. Das erklärt, warum das Bankgespräch der eigentliche Prüfstein ist – und warum ein Businessplan mit belastbarer Finanzplanung hier keine Formsache ist.
Außerdem gilt bei praktisch allen Programmen: erst beantragen, dann investieren. Wer den Vertrag schon unterschrieben oder die Maschine schon gekauft hat, ist raus. Das nennt sich vorzeitiger Maßnahmenbeginn und ist der teuerste Fehler.
Die Töpfe, die kaum jemand kennt
Neben den großen Programmen fördern Kommunen, Länder und der Bund gezielt einzelne Branchen und Vorhaben – Handwerk, Kultur, Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Innovation. Hier lohnt das Suchen besonders, weil vieles davon so unbekannt ist, dass die Mittel schlicht nicht abgerufen werden.
Einen vollständigen Überblick gibt die Förderdatenbank des Bundes. Sie ist lückenlos und leider auch unübersichtlich – welche Programme für Dein Vorhaben tatsächlich in Frage kommen, filtern wir im Coaching gemeinsam heraus.
Fünf Gründe, an denen Förderanträge scheitern
Nach Jahren in dieser Arbeit sehe ich immer dieselben fünf. Keiner davon hat mit einer schlechten Geschäftsidee zu tun.
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Zu spät gefragt
Gewerbe angemeldet, erste Rechnung geschrieben – und dann nach Förderung gefragt. Fast alle Programme setzen voraus, dass Du vor dem Start beantragst. Rückwirkend geht nichts.
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Den Restanspruch verfallen lassen
Beim Gründungszuschuss brauchst Du am Tag der Gründung noch 150 Tage Arbeitslosengeld. Wer das erst drei Monate vor Ablauf nachrechnet, hat keine Zeit mehr für Businessplan und Stellungnahme.
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Die Tragfähigkeitsbescheinigung als Formsache behandeln
Sie ist kein Stempel, sondern eine fachliche Aussage darüber, ob Deine Planung wirtschaftlich trägt. Wer sie ohne geprüfte Zahlen ausstellt, beschädigt sie für alle – deshalb prüfe ich sie ernsthaft, auch wenn das manchmal unbequem ist.
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Die Reihenfolge durcheinanderbringen
Manche Programme schließen sich gegenseitig aus, andere bauen aufeinander auf. Ein Kreditantrag zum falschen Zeitpunkt kann einen Zuschuss kosten, den Du sonst bekommen hättest.
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Die eigene Lebenshaltung vergessen
Finanzpläne, in denen keine Privatentnahmen stehen, wirken auf den ersten Blick rentabler – und fallen bei jeder Prüfung durch. Miete, Krankenversicherung und Essen gehören in die Planung, sonst rechnest Du Dich arm statt tragfähig.
Häufige Fragen zur Förderung
Habe ich einen Anspruch auf Förderung?
Auf die hier genannten Zuschüsse nicht. Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, Investitionszuschuss und AVGS sind allesamt Ermessensleistungen – entschieden wird im Einzelfall. Bei Förderkrediten entscheidet dagegen nicht das Ermessen, sondern die Bonitätsprüfung Deiner Hausbank.
Kann ich AVGS und Gründungszuschuss kombinieren?
Ja, und das ist sogar der übliche Weg. Der AVGS fördert die Beratung, der Gründungszuschuss Deinen Lebensunterhalt nach der Gründung. Im Coaching entstehen genau die Unterlagen, die Du für den Gründungszuschuss brauchst.
Was ist der Unterschied zwischen Gründungszuschuss und Einstiegsgeld?
Die Leistung, die Du beziehst. Gründungszuschuss gibt es bei Arbeitslosengeld I über die Agentur für Arbeit, Einstiegsgeld bei Grundsicherung über das Jobcenter. Beim Gründungszuschuss ergibt sich die Höhe aus Deinem bisherigen Arbeitslosengeld, beim Einstiegsgeld entscheidet das Jobcenter nach Ermessen.
Muss ich einen Zuschuss zurückzahlen, wenn ich scheitere?
Zuschüsse sind nicht rückzahlbar, solange Du die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt und richtige Angaben gemacht hast. Darlehen dagegen bleiben Darlehen – auch die des Jobcenters. Prüfe deshalb genau, was Dir bewilligt wurde: Der Unterschied steht im Bescheid, nicht im Gespräch.
Ich bin nicht arbeitslos. Gibt es für mich gar nichts?
Für die Beratung derzeit nicht – seit das bayerische Vorgründungscoaching Ende März 2025 ausgelaufen ist. Für Dein Vorhaben schon: Förderkredite von LfA und KfW, Bürgschaften und je nach Branche spezifische Programme stehen Dir offen, unabhängig von Deinem Status.
Brauche ich für jede Förderung einen Businessplan?
Für praktisch jede, ja. Beim Gründungszuschuss und beim Einstiegsgeld kommt die Tragfähigkeitsbescheinigung dazu, bei Krediten prüft die Hausbank vor allem Deine Finanzplanung. Der gute Nebeneffekt: Ein Plan reicht für alle Wege, wenn er von Anfang an sauber gerechnet ist.
Kann ich noch etwas beantragen, wenn ich bereits gegründet habe?
Bei den Zuschüssen für Gründerinnen und Gründer wird es dann schwierig bis unmöglich. Kredite und Bürgschaften stehen Dir dagegen auch in den ersten Jahren nach der Gründung offen – die KfW und die LfA haben eigene Programme für junge Unternehmen. Ruf lieber einmal zu oft an als einmal zu spät.
Gilt das alles nur in Bayern?
Nein. Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, Investitionszuschuss und AVGS sind Bundesrecht und gelten überall. Nur die LfA fördert ausschließlich in Bayern – in anderen Bundesländern übernehmen das die jeweiligen Landesförderbanken. Dasselbe gilt für die Bürgschaftsbanken.
Unsicher, welcher Weg Deiner ist?
Zwanzig Minuten am Telefon reichen meistens, um die Frage zu klären. Danach weißt Du, welche Programme für Dich überhaupt in Frage kommen, in welcher Reihenfolge Du beantragst und wie viel Zeit Du noch hast.
Stand: August 2026. Förderprogramme, Konditionen und Zuständigkeiten ändern sich. Die Angaben hier geben Dir Orientierung und ersetzen keine verbindliche Auskunft Deiner Agentur für Arbeit, Deines Jobcenters oder Deiner Hausbank.
