pertl-boudamgha gründerberatung

Existenzgründung Förderung

Profitiere vom Vorgründungcoaching mit 70% des Nettohonorars von zugelassenen professionellen Gründerberater.

Welche Möglichkeiten der Förderung gibt es?

Bezieher von ALG I oder ALG II können über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz AVGS) über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter eine Gründerberatung zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit beantragen. Bei Bewilligung erhältst Du ein kostenfreies Gründercoaching und bei bestätigter Tragfähigkeit Deiner Geschäftsidee anhand eines Business- und Finanzplans die Möglichkeit einen Gründungszuschuss (ALG I) oder Investitionszuschuss und Einstiegsgeld (ALG II) zu beantragen. Diese drei finanziellen staatlichen Fördermittel sind nicht rückzahlbar.

Ein weiteres staatliches Fördermittel stellt der Gründerkredit der Förderbank KfW dar. Nach Vorlage eines tragfähigen Businessplanes kannst Du einen Gründerkredit von bis zu 125 Tsd. Euro beantragen. Der Zinssatz ist moderat, die Laufzeit des Kredites beträgt max. 25 Jahre. Das erste Jahr ist tilgungsfrei, Zinsen sind ab sofort zu bezahlen.

Der für die Gewährung des Gründerkredites durch die Förderbank KfW benötigte Business- und Finanzplan zu einer tragfähigen Geschäftsidee kann im staatlich bezuschussten Vorgründungscoaching oder in den Maßnahmen der Arbeitsagenturen und Jobcenter zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit erstellt werden.

Ich biete professionelles Gründercoaching zur Erstellung eines Businessplans, Finanzplans und zur Vermittlung des notwendigen Knowhows für eine erfolgreiche Existenzgründung an. Ich berate Dich zur Existenzgründung und förderung bayernweit im Rahmen des staatlich bezuschussten Vorgründungscoachings und deutschlandweit in Zusammenarbeit mit einem zertifizierten Bildungsträger anhand der Förderprogramme für ALG I und ALG II zur Existenzgründung.

Was gibt es für Zuschüsse bei Existenzgründung?

Wie viel Zuschuss ist bei Existenzgründung möglich?

Zuschuss für Existenzgründung in Bayern: Der Freistaat Bayern bezuschusst das Vorgründungcoaching mit 70% des Nettohonorars eines hierfür zugelassenen professionellen Gründerberaters.

Ich bin Diplom-Kauffrau mit weitreichender Praxiserfahrung und zertifizierter Vorgründungscoach für Bayern. Ich vermittle Dir alles Wissenswerte zum Thema Existenzgründung und biete Dir professionelle Unterstützung an, um Deine Geschäftsidee erfolgreich zu realisieren.

Zuschuss für Existenzgründung in ganz Deutschland: Bezieher von ALG I oder ALG II können über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz AVGS) über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter eine Gründerberatung zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit beantragen. Bei Bewilligung erhältst Du ein kostenfreies Gründercoaching und bei bestätigter Tragfähigkeit Deiner Geschäftsidee anhand eines Business- und Finanzplans die Möglichkeit, einen Gründungszuschuss (ALG I) oder Investitionszuschuss und Einstiegsgeld (ALG II) zu beantragen.

Als praxiserfahrener Gründercoach zum Thema Existenzgründung berate ich deutschlandweit in Zusammenarbeit mit einem zertifizierten Bildungsträger mittels der Förderprogramme für ALG I und ALG II von Arbeitsagenturen und Jobcentern.

Aktuell sind folgende Leistungen beantragbar, es besteht jedoch kein Rechtsanspruch darauf:

  • ALG I: 6 Monate ALG I-Zahlung plus 6 Monate € 300 (weitere 9 Monate nach Ablauf und bei Bedarf beantragbar)
  • ALG II: 12 Monate ALG II-Zahlung plus 12 Monate Einstiegsgeld in Höhe von 50% des Regelbedarfes plus Möglichkeit einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zu beantragen. Die Höhe variiert je nach Jobcenter.

Die staatlichen Fördermittel zu Vorgründungscoaching, ALG I und ALG II sind nicht rückzahlbar.

Welche Fördermittel zur Existenzgründung
ohne Rückzahlung gibt es?

Es gibt unterschiedliche Fördermittel zur Existenzgründung, welche vom Bund oder dem jeweiligen Bundesland vergeben werden. Dabei handelt es sich um teilweise oder ganze Zuschüsse, die nicht mehr zurückgezahlt werden müssen.

Mitunter ist auch eine Existenzgründung ohne Eigenkapital möglich. Die Existenzgründung ohne Eigenkapital ist möglich, wenn Du aus der Arbeitslosigkeit gründen willst und aufgrund einer tragfähigen Geschäftsidee den Antrag auf Gründungszuschuss (ALG I) oder Investitionszuschuss und Einstiegsgeld (ALG II) stellen kannst. Diese Leistungen sind nicht mehr rückzahlbar. Die Tragfähigkeit Deiner Geschäftsidee muss anhand eines Business- und Finanzplans von einer zertifizierten Stelle bescheinigt werden. Als Diplom-Kauffrau arbeite ich mit einem deutschlandweit tätigen zertifizierten Bildungsträger zusammen, erstelle Deinen benötigten Business- und Finanzplan und bescheinige, falls gegeben, die Tragfähigkeit Deiner Geschäftsidee gegenüber Arbeitsamt oder Jobcenter.

Bayern bietet mit seinem Vorgründungscoaching eine staatliche Förderung für Existenzgründer an, um Gründern mit fachlichem Rat und der Praxiserfahrung von zertifizierten Gründercoaches einen professionellen Start in die Selbständigkeit zu ermöglichen. Hierfür erstattet der Freistaat Bayern 70% des Nettohonorars des Profi-Gründercoaches an den Existenzgründer. Gerne berate ich Dich auch hier als zertifizierter Vorgründungscoach in Bayern.

Wer hat Anspruch auf Existenzgründungszuschuss?

Ein Anspruch auf Existenzgründungzuschuss existiert nicht. Alle Möglichkeiten für Zuschüsse zu Existenzgründungen sind Kann-Leistungen und deren Gewährung werden von der jeweiligen Vergabestelle entschieden.

Die Höhe des Zuschusses beim Vorgründungscoaching des Freistaates Bayern beläuft sich auf 70% des Nettohonorars des zertifizierten Gründerberaters und ist nicht rückzahlbar.

Für das Vorgründungscoaching in Bayern kannst Du bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), der Handwerkskammer (HWK) oder dem Institut für Freie Berufe (IFB) einen Antrag stellen. Dabei bin ich Dir als zugelassener Vorgründungscoach gerne behilflich.

Wann bekommt man einen Gründungszuschuss?

Wenn Du Dich in Bayern selbständig machen willst, kannst Du einen Zuschuss bei Existenzgründung beantragen. Der Freistaat erstattet Dir 70% des Nettohonorars Deines zertifizierten Gründerberaters im Rahmen des staatlich bezuschussten Vorgründungscoaching. Im Vorgründungscoaching wirst Du fitgemacht für Deine Existenzgründung und den erfolgreichen Start Deiner Geschäftsidee am Markt.

Wenn Du aus der Arbeitslosigkeit gründen willst, hast Du die Möglichkeit einen Zuschuss bei Existenzgründung in Form eines Gründungzuschusses (ALG I) oder Einstiegsgeld und Investitionszuschuss (ALG II) bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter zu stellen.

Ob Vorgründungscoaching, Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld, ich bin die richtige Ansprechpartnerin für Dich!

Existenzgründung: Förderung Bayern

Eines der Förderprogramme in Bayern ist das staatliche geförderte Vorgründungscoaching zur Förderung von Existenzgründungen in Bayern. Als hierfür zertifizierter Gründercoach berate ich Dich zu allen Themen rund um die Selbstständigkeit und unterstütze Dich, dass Du erfolgreich mit Deiner Geschäftsidee am Markt starten kannst. Sprich mich an! Förderprogramme in Bayern arbeiten mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

Beim Vorgründungscoaching in Bayern bekommst Du 70% des Nettohonorars Deines Gründercoaches rückerstattet.

Wer kann bei der Existenzgründung helfen?

Die Gründerberatung umfasst ein Coaching für Selbständige im Nebenerwerb und für Existenzgründer, die sich mit einer Geschäftsidee selbständig machen wollen.

Wer in Bayern eine Gründerberatung in Anspruch nehmen will, erhält im Rahmen des staatlich geförderten Vorgründungscoaching durch einen zugelassenen Gründercoach 70% des Nettohonorars erstattet.

Ich bin zertifizierter Gründercoach mit langjähriger Praxiserfahrung und biete als Diplom- Kauffrau professionelle Gründerberatung und erfolgreiches Coaching für Selbständige bayernweit an.

Zertifizierter Gründercoach

Als zertifizierter Gründercoach für Existenzgründer und angehende Jungunternehmer berate und begleite ich Dich in Deinem Gründervorhaben von der Idee bis zur Antragseinreichung. Erstgespräch kostenfrei & unverbindlich.

Ideen greifbar machen – Erfolge realisieren. Nach diesem Motto bin ich täglich im Einsatz und unterstütze Existenzgründer und angehende Jungunternehmer dabei, ihr Gründungsvorhaben zu realisieren. Gemeinam beleuchten wir Deine Gründungsidee nach gängigen Merkmalen, schauen uns Deine Förderfähigkeitkeit an und ich coache Dich über einen längeren Zeitraum, damit Du mit Stabilität in Deine Selbsständigkeit einsteigen kannst. Falls Du nicht förderfähig sein solltest, begleite ich Dich gerne als Selbstzahler. 

Josephine Pertl-Boudamgha

Dipl.-Kauffrau, Beraterin, Coach

Existenzgründungszuschuss:
Wann beantragt man diesen am besten?

Wer aus der Arbeitslosigkeit gründen will, kann seinen Antrag auf Existenzgründung bei der Arbeitsagentur (ALG I) oder beim Jobcenter (ALG II) stellen.

Der Antrag auf Existenzgründung umfasst die Beantragung von Gründungszuschuss (ALG I) oder Einstiegsgeld und Investitionszuschuss (ALG II). Hierfür benötigt man einen Businessplan und eine Bestätigung zur Tragfähigkeit der Geschäftsidee von einer zertifizierten Stelle.

Businessplan, Bestätigung der Tragfähigkeit und ein qualifiziertes Gründercoaching erhältst Du von mir in Zusammenarbeit mit einem deutschlandweit zertifizierten Bildungsträger. Hierfür benötigst Du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) von Arbeitsagentur oder Jobcenter zur Maßnahme „Heranführen an eine selbständige Tätigkeit“. Sprich Deinen Vermittler darauf an.

Antrag auf Existenzgründung

Auf folgenden Seiten kannst Du Dich näher informieren:

Falls Du zu der Berufskategorie der Industrie- und Handelsberufen gehörst, dann findest Du relenate Informationen zum Antrag und den notwendigen Formularen wie folgt: 

IHK Aschaffenburg/Nürnberg:
https://www.ihk.de/aschaffenburg/existenzgruendung/unternehmensgruendung/vorgruendungs-und-nachfolgecoaching-bayern-e-v-2514686

https://www.ihk-nuernberg.de/de/Geschaeftsbereiche/Standortpolitik-und-Unternehmensfoerderung/gruendung/coaching/Vorgruendungs-und-Nachfolgecoaching-Bayern/ 

Falls Du zu der Berufskategorie der Freien Berufe gehörst, dann findest Du relenate Informationen zum Antrag und den notwendigen Formularen wie folgt: 

IFB Institut für Freie Berufe:
https://ifb.uni-erlangen.de/coaching/vorgruendungscoaching/bayern/

Falls Du zu der Berufskategorie der Handwerker gehörst, dann findest Du relevante Informationen zum Antrag und den notwendigen Formularen wie folgt: 

HWK München:
https://www.hwk-muenchen.de/artikel/vorgruendungs-und-nachfolge-coaching-74,0,7929.html 

Starte jetzt mit Deiner Existenzgründung und sichere Dir die Gründerberatung Bayern mit Kostenzuschuss von 70%!

Als Gründercoach für Existenzgründer und Jungunternehmer analysiere und optimiere ich mit Dir zusammen Deine Geschäftsidee.

Das heißt konkret:

  • Wir klären evtl. rechtliche Hürden und erforderliche Formalitäten.
  • Wir analysieren Marktpotenzial und Wettbewerb.
  • Wir definieren Deine Zielgruppe.
  • Wir erarbeiten die Alleinstellungsmerkmale (USPs) Deines Produktes bzw. Deiner Dienstleistung werden und positionieren Deine Marke im Marktfeld.
  • Wir entwickeln eine schlafkräftige Strategie für Marketing und Vertrieb.
  • Wir berechnen Liquidität und Rentabilität Deiner Geschäftsidee.
  • Wir verfassen einen professionellen Businessplan.
  • Wir untersuchen Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung über Förderungen und Kredite.