pertl-boudamgha gründerberatung
Gründercoaching
mit 70% staatlichem
Zuschuss
Förderung „Gründerberatung Bayern“ mit Honorarzuschuss bis zu 70%. Gründungsberatung vom erfahrenen und zertifizierten Coach.
Ziel
der Förderung
Mehr erfahren
Voraussetzungen
der Förderung
Mehr erfahren
Das ist
Dein Coach
Mehr erfahren
Ablauf
der Beratung
Mehr erfahren
Vorgründungscoaching Bayern
Selbständig machen mit Coaching vom Experten und 70% Zuschuss
Eine gute Idee allein reicht nicht aus, um als Existenzgründer geschäftlich erfolgreich durchzustarten. Alle Bereiche einer Existenzgründung müssen gut durchdacht sein, Formalitäten und rechtliche Hürden gemeistert, Kapital beschafft werden. Dazu braucht es professionelle Unterstützung.
Professionelle Unterstützung kostet viel Geld? Nein – mit Vorgründungscoaching Bayern erhältst Du 70% Zuschuss durch die Gründerförderung Bayern, wenn Du Dich als Existenzgründer bei Deinem Start von mir als zertifizierten Gründercoach begleiten lässt. Egal ob mit eigener Geschäftsidee oder in Form einer Beteiligung oder Unternehmensübernahme.
Mit Vorgründungscoaching Bayern erhältst Du ein individuelles Coaching vom Profi im 1:1 Format, online oder in Präsenz.
Was ist ein Gründercoaching?
Eine gute Idee allein reicht nicht aus für eine erfolgreiche Existenzgründung. Alle Bereiche einer Existenzgründung müssen gut durchdacht sein, Formalitäten und rechtliche Hürden gemeistert, Kapital beschafft werden. Dazu braucht es professionelle Unterstützung, die Du im Rahmen eines Gründercoachings erhältst.
Das Gründercoaching ist sowohl für Deine Existenzgründung als auch zur Existenzfestigung beim Wechsel von einer selbständigen Tätigkeit im Nebenerwerb in den Haupterwerb und im Falle einer geplanten Selbständigkeit durch eine Unternehmensübernahme sinnvoll.
Was kostet ein Gründercoaching?
Die Gründerförderung in Bayern bezuschusst Vorgründungscoaching in Höhe von 70% des Nettohonorars. Je nach Bewilligung des Antrages durch die IHK, HWK oder IFB können max. € 5.600 des Vorgründungscoaching nach Abschluss des Coachings erstattet werden (Basis 10 Tagewerke mit max. 8 Stunden à € 560), nachdem der Existenzgründer bereits das gesamte Beratungshonorar (inkl. MwSt) im Voraus an den Gründercoach bezahlt hat.
Bei einem Stundenhonorar von z.B. € 100 netto (inkl. MwSt € 119,00) für das Vorgründungscoaching werden € 70 erstattet, d.h. pro Beratungsstunde verbleibt eine Eigenleistung von € 49. Diese Eigenleistung kann dann bei Start in die Selbständigkeit gegenüber dem Finanzamt als vorweggenommene Betriebsausgabe geltend gemacht werden und wirkt dadurch gewinn- bzw. steuermindernd. Rückwirkend absetzbar sind diese Gründungskosten in einem Zeitraum von bis zu drei Jahren.
Nach Start der Selbständigkeit in den Haupterwerb steht das staatlich bezuschusste Vorgründungscoaching nicht mehr zur Verfügung. Ein Nachgründungscoaching wird nicht bezuschusst. Aber auch für ein Nachgründungscoaching stehe ich Dir als Ansprechpartnerin mit weitreichender Praxiserfahrung gerne zur Verfügung. Sprich mich an!
Was ist das Ziel der Gründerförderung in Bayern?
Ziel der Gründerförderung in Bayern ist es, dass Du bereits bevor Du Existenzgründer, Unternehmensübernehmer oder -einsteiger wirst, eine maßgeschneiderte Beratung zu betriebswirtschaftlichen, finanziellen oder organisatorischen Themen in Anspruch nehmen kannst.
Als erfahrene Beraterin für Vorgründungscoachings kann ich Dich bei folgenden Fragestellungen unterstützen:
Wie biete ich mein Produkt oder meine Dienstleistung erfolgreich an?
Wie viel Kapital benötige ich und wie erhöhe ich meine Chancen, dieses zu günstigen Konditionen bei der Bank zu bekommen?
Rechnet sich meine Geschäftsidee?
Soll ich mich für die Unternehmensübernahme entscheiden?
Wie organisiere ich die Betriebsabläufe am besten?
Damit Du hierfür eine professionelle und hochqualitative Unternehmensberatung in Anspruch nehmen kannst, erhältst Du im Rahmen der bayerischen „Richtlinie Vorgründungscoaching“ eine Förderung bis zu 70 Prozent der Netto-Beratungskosten als Zuschuss, der nach Abschluss des Coachings an Dich ausbezahlt wird und nicht mehr rückzahlbar ist.
Voraussetzung hierfür ist, dass Du das gesamte Beratungshonorar (inkl. MwSt) bereits an Deinen Coach bezahlt hast.
Welche Arten von Förderung gibt es?
Wenn Du in Bayern wohnst und Deine Firma in Bayern gründen willst, dann hast Du die Möglichkeit eine Gründerförderung im Rahmen des staatlich bezuschussten Vorgründungscoachings zu beantragen.
Diese Gründerförderung erstattet Dir 70% des Honorars für das Vorgründungscoaching. Gleiches gilt für Unternehmensgründungen, die auf einer Unternehmensübernahme basieren (Nachfolgecoaching).
Wie hoch ist die Rückerstattung der Coachingkosten?
Das Coaching für Existenzgründer im Rahmen des Vorgründungs- und Nachfolgecoaching des Freistaates Bayern bezuschusst 70% der Honorarkosten des Coaching für Existenzgründer. Nach Abschluss des Coachings werden Dir 70% des Nettohonorars rückerstattet, maximal € 5.600.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Gründerförderung in Bayern bezuschusst Vorgründungs- und Nachfolgecoaching in Höhe von 70% des Nettohonorars, maximal € 5.600.
Grundsätzliche Voraussetzungen der Gründerförderung in Bayern sind:
Wohnort und zukünftiger Firmensitz in Bayern.
Bei Nachfolgecoaching darf der Wohnsitz außerhalb Bayerns sein, nicht jedoch der Firmensitz.
In den letzten 12 Monaten darf keine Selbständigkeit im Haupterwerb nachgegangen worden sein. Im Nebenewerb (weniger als 15 Stunden pro Woche) darfst Du bereits selbstständig sein.
Wenn Du Dich mit mindestens 15 Prozent an einem bestehenden Unternehmen beteiligen und die Geschäftsführung übernehmen möchtest, kannst Du ebenfalls gefördert werden.
Solltest Du hingegen bereits Geschäftsführer oder Prokurist einer Firma sein und daran 15 oder mehr Prozent der Anteile besitzen, kann ein Zuschuss nicht gewährt werden.
Wird eine Beteiligung an einem Unternehmen
oder eine Unternehmensübernahme geplant, so darf in den letzten zwölf Monaten keine Beteiligung daran von 50% und mehr bestanden haben.
Zertifizierter Gründercoach
Als zertifizierter Gründercoach für Existenzgründer und angehende Jungunternehmer berate und begleite ich Dich in Deinem Gründervorhaben von der Idee bis zur Antragseinreichung. Erstgespräch kostenfrei & unverbindlich.
Ideen greifbar machen – Erfolge realisieren. Nach diesem Motto bin ich täglich im Einsatz und unterstütze Existenzgründer und angehende Jungunternehmer dabei, ihr Gründungsvorhaben zu realisieren. Gemeinam beleuchten wir Deine Gründungsidee nach gängigen Merkmalen, schauen uns Deine Förderfähigkeitkeit an und ich coache Dich über einen längeren Zeitraum, damit Du mit Stabilität in Deine Selbsständigkeit einsteigen kannst. Falls Du nicht förderfähig sein solltest, begleite ich Dich gerne als Selbstzahler.
Josephine Pertl-Boudamgha
Dipl.-Kauffrau, Beraterin, Coach
Welche Coachings sind nicht förderfähig?
Nicht förderfähig sind Coachings für angehende Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte sowie Personen, die in der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, Fischerei und Aquakultur tätig sind oder tätig sein wollen. Auch Coachings für geplante Unternehmen ohne Gewinnerzielungsabsicht, zum Beispiel gemeinnützige GmbH (gGmbH) sind nicht förderfähig.
Nicht bezuschusst werden operative Tätigkeiten, z. B. die Erarbeitung von EDV-Software, die Erstellung einer Website oder die Herstellung von Flyern. Weiter sind Themen, die überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen sowie gutachterliche Stellung-nahmen zum Inhalt haben, von der Förderung ausgeschlossen. Auch die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen und typische Buchführungsarbeiten sind im Rahmen des Vorgründungs- und Nachfolgecoachings nicht förderfähig.
Wie beantrage ich einen Gründerzuschuss?
Spezifische Voraussetzungen für die Antragstellung für eine Gründerförderung in Bayern:
Dein Gründercoach muss die Beratereigenschaften im Sinne der aktuellen Richtlinie Vorgründungscoaching nachweisen. Neben einem entsprechenden Berufsabschluss muss Dein Berater u.a. eine mindestens zweijährige Beratungserfahrung im Bereich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aufweisen.
Als ebenfalls beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie gelistete Beraterin, erfülle ich diese Bedingungen und unterstütze Dich fachlich bei Deinem Vorhaben.
pertl-boudamgha gründerberatung
Wie ist der Ablauf der Gründerberatung?
01
Kostenfreies Erstgespräch
Ablauf des Erstgesprächs
Nachdem Du mich kontaktiert hast, vereinbaren wir ein erstes Meeting, bei dem Du Deine Geschäftsidee vorstellst und Deinen Beratungsbedarf erörterst.
Ich erstelle einen individuellen Maßnahmenplan, in dem alle Themen aufgelistet und erörtert werden, zu denen ich Dich als Coach in den beantragten Tagewerken coachen soll, sowie die Angabe der dafür veranschlagten Beratungsstunden.
Kostenlos & unverbindlich. Online oder vor Ort in Rosenheim.
Buche hier Dein Erstgespräch
Hier kannst Du Dein kostenfreies Erstgespräch zur Gründungsberatung vereinbaren.
02
Erstellung Maßnahmenplan
Erfahre mehr
Dieser Maßnahmenplan wird dann von Dir zusammen mit dem Antrag und weiteren (statt anderen) Unterlagen bei der IHK, HWK oder IFB eingereicht, je nachdem ob Dein zukünftiges Geschäft der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer oder den Freien Berufen zuzuordnen ist.
Gehörst Du zur Industrie und Handel?
Falls Du zu der Berufskategorie der Industrie- und Handelsberufen gehörst, dann findest Du relenate Informationen zum Antrag und den notwendigen Formularen wie folgt:
IHK Aschaffenburg/Nürnberg:
https://www.ihk.de/aschaffenburg/existenzgruendung/unternehmensgruendung/vorgruendungs-und-nachfolgecoaching-bayern-e-v-2514686
Gehörst Du zu den freien Berufen?
Falls Du zu der Berufskategorie der Freien Berufe gehörst, dann findest Du relenate Informationen zum Antrag und den notwendigen Formularen wie folgt:
IFB Institut für Freie Berufe:
https://ifb.uni-erlangen.de/coaching/vorgruendungscoaching/bayern/
Gehörst Du zu den Handwerkern?
Falls Du zu der Berufskategorie der Handwerker gehörst, dann findest Du relenate Informationen zum Antrag und den notwendigen Formularen wie folgt:
HWK München:
https://www.hwk-muenchen.de/artikel/vorgruendungs-und-nachfolge-coaching-74,0,7929.html
03
Antrag ausfertigen und einreichen
Dein Zuschussantrag und erforderliche Anlagen
Du füllst den Antrag für ein Vorgründungscoaching (siehe dazu die Links zu IHK, HWK oder IFB weiter oben) vollständig elektronisch aus. Ich unterstütze Dich auf Wunsch bei der Antragsausfertigung. Das hierfür benötigte Formular 1 (Zuschussantrag) stelle ich Dir gerne zur Verfügung. Folgende Unterlagen sind mit dem Antrag an die zuständige Kammer oder IFB mitzusenden:
-
- Aktueller tabellarischer Lebenslauf mit Erstellungsdatum: Monatsgenau bis zum Datum Deiner Antragstellung mit jeweiliger Angabe Deines Erwerbsstatus, z. B. angestellt, selbstständig oder arbeitslos. Wenn Du im letzten Jahr keiner Tätigkeit im Haupterwerb nachgegangen bist, erläutere bitte kurz, womit Sie in dieser Zeit Ihren Lebensunterhalt bestritten haben.
- Unternehmenskonzept: Die Beschreibung Deines Gründungsvorhabens sollte von Dir persönlich erstellt sein und in Kurzform mindestens folgende Aspekte beinhalten: Geschäftsidee mit Alleinstellungsmerkmal, Qualifikation des Antragstellers, Marktvolumen, Positionierung im Markt und Mitbewerber, Marketing und Vertrieb, Management und Personal, überschlägige Umsatz-Kosten-Aufstellung, Zielsetzung des Coachings (z.B. Businessplanerstellung mit Finanzplan zur Beantragung eines KfW Gründerkredites). Businessplanerstellung und Finanzplanung gehören auch zu meinen Leistungen.
- Individueller Maßnahmenplan: Detaillierte und auf Dich persönlich zugeschnittene Auflistung und Erläuterung der Themen, zu denen Sie Dein Berater in den beantragten Tagewerken coachen soll, sowie Angabe der dafür jeweils veranschlagten Beratungsstunden.
- Gewerbeanmeldungen, -ummeldungen und/oder -abmeldungen: Sofern Du bereits ein oder mehrere Gewerbe an- und/oder um- bzw. abgemeldet hast – hiervon sendest Du bitte auch die entsprechenden Scankopien mit.
- Angaben zu ggf. vorhandenen sonstigen selbstständigen Tätigkeiten innerhalb der letzten 12 Monate.
Jetzt Förderungsfähigkeit Deiner Gründeridee prüfen lassen
Hier kannst Du Dein kostenfreies Erstgespräch zur Gründungsberatung vereinbaren.
Wer berät bei Unternehmensgründungen?
Dein Gründercoach muss die Beratereigenschaften im Sinne der aktuellen Richtlinie Vorgründungscoaching nachweisen. Neben einem entsprechenden Berufsabschluss muss Dein Berater u.a. eine mindestens zweijährige Beratungserfahrung im Bereich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aufweisen.
Weitere Berater, die diese Bedingungen erfüllen, findest Du im Internet unter
https://www.gruenderland.bayern/beratung-coaching/gefoerderte-beratungen/vorgruendungscoaching/
https://www.gruenderland.bayern/anlaufstellen/anlaufstellen-finden/
Starte jetzt mit Deiner Existenzgründung und sichere Dir die Gründerberatung Bayern mit Kostenzuschuss von 70%!
Als Gründercoach für Existenzgründer und Jungunternehmer analysiere und optimiere ich mit Dir zusammen Deine Geschäftsidee.
Das heißt konkret:
- Wir klären evtl. rechtliche Hürden und erforderliche Formalitäten.
- Wir analysieren Marktpotenzial und Wettbewerb.
- Wir definieren Deine Zielgruppe.
- Wir erarbeiten die Alleinstellungsmerkmale (USPs) Deines Produktes bzw. Deiner Dienstleistung werden und positionieren Deine Marke im Marktfeld.
- Wir entwickeln eine schlafkräftige Strategie für Marketing und Vertrieb.
- Wir berechnen Liquidität und Rentabilität Deiner Geschäftsidee.
- Wir verfassen einen professionellen Businessplan.
- Wir untersuchen Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung über Förderungen und Kredite.