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Gefördertes Gründercoaching mit AVGS
Du willst gründen – und bist gerade arbeitslos gemeldet. Das schließt sich
nicht aus.
Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nach § 45 SGB III übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Dein Gründungscoaching vollständig. Du zahlst nichts dazu.
Gesucht wird das oft anders: als gefördertes Gründercoaching, als Gründercoaching über das Jobcenter oder als Beratung über die Agentur für Arbeit – umgangssprachlich immer noch Arbeitsamt genannt. Gemeint ist in allen Fällen dasselbe: ein Coaching, das Du nicht selbst bezahlst.
Wir erarbeiten gemeinsam Deinen Businessplan und Deine Finanzplanung – und wenn Deine Idee trägt, bekommst Du von mir die Tragfähigkeitsbescheinigung, die Du für Gründungszuschuss, Einstiegsgeld oder Investitionszuschuss brauchst.
Für wen ist das AVGS Gründercoaching?
Für Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen wollen – ob mit Arbeitslosengeld I oder Grundsicherung. Wichtig zu wissen: Der Gutschein ist eine Ermessensleistung. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht, aber die Entscheidung fällt fast immer danach, wie konkret Dein Vorhaben wirkt. Dabei helfe ich Dir.
Unsicher, welche Förderung für Dich in Frage kommt? In zwölf Fragen zum Ergebnis – kostenfrei und ohne Anmeldung.
Du bist bereits selbständig und beziehst Grundsicherung?
Dann ist der AVGS nicht Dein Weg – § 45 SGB III gilt für den Schritt in die Selbständigkeit, nicht für bereits Selbständige. Für Deine Situation gibt es einen eigenen Weg über das Jobcenter. Wie der funktioniert, habe ich hier zusammengestellt.
Das solltest Du mitbringen
- Du bist arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet – oder von Arbeitslosigkeit bedroht
- Du beziehst Arbeitslosengeld I oder Grundsicherung
- Du willst Dich selbständig machen oder Deinen Nebenerwerb zum Haupterwerb ausbauen
- Deine Vermittlerin oder Dein Vermittler stellt Dir einen AVGS aus
Das brauchst Du technisch
- PC oder Laptop mit Kamera und Mikrofon
- Eine stabile Internetverbindung
- Microsoft Teams – kostenlos, den Link bekommst Du von mir
- Zeit für zwei Termine pro Woche über bis zu zwölf Wochen
Ein Smartphone reicht für die Arbeit an Businessplan und Finanzplanung leider nicht aus – wir arbeiten gemeinsam an Dokumenten und Tabellen.
Was Du aus dem Coaching mitnimmst
- Einen Businessplan, den Du selbst erklären kannst – bei der Agentur und bei der Bank
- Eine vollständige Finanzplanung: Kapitalbedarf, Liquidität, Rentabilitätsvorschau
- Die Tragfähigkeitsbescheinigung, sofern Deine Idee trägt
- Die Vorbereitung auf Gründungszuschuss, Einstiegsgeld oder Investitionszuschuss
- Unterstützung, um Deine Selbständigkeit im Nebenerwerb zum Haupterwerb auszubauen
Warum ein Gründercoaching?
Eine gute Idee allein trägt keine Selbständigkeit. Zahlen müssen stimmen, Formalitäten geklärt, Preise kalkuliert, Kunden gefunden sein. Das meiste davon ist lernbar – aber niemand lernt es gern allein, unter Zeitdruck und mit dem Amt im Nacken.
Genau dafür ist das Coaching da: Du bekommst jemanden an die Seite, die den Weg kennt, unbequeme Fragen früh stellt und Dir sagt, wenn etwas nicht trägt. Ich bin seit 1998 selbst selbständig – ich habe Konzepte nicht nur geschrieben, sondern umgesetzt. Mein Büro ist in Rosenheim, gecoacht wird deutschlandweit online. Das heißt aber nicht: Kurs zum Selbstdurcharbeiten. Wir sprechen live miteinander, Termin für Termin, individuell zu genau Deinem Vorhaben – nicht in der Gruppe.
Woran es meistens hakt
Viele, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen wollen, kommen mit derselben Unsicherheit zu mir: Sie haben eine gute Idee. Sie wollen das wirklich. Und gleichzeitig spüren sie, dass noch nicht alles zusammenpasst, was für eine tragfähige Selbstständigkeit nötig ist.
Meistens liegt es an einem dieser fünf Punkte:
- Keine klare Positionierung
- Keine definierte Zielgruppe
- Keine Strategie zur Kundengewinnung
- Keine professionell kalkulierten Preise
- Chaos bei den Finanzen
Keiner davon ist ein Zeichen, dass die Idee nicht taugt. Alle fünf sind im Coaching lösbar – genau dafür ist es da.
Im AVGS-Gründercoaching schärfen wir Deine Positionierung, definieren Deine Zielgruppe, kalkulieren Deine Preise realistisch und bauen eine Finanzplanung, die tatsächlich trägt – Grundlage für Businessplan, Tragfähigkeitsbescheinigung und Gründungszuschuss.
Kalkulationen, die nicht aufgingen. Kunden, die ausblieben. Entscheidungen, die man erst im Rückblick versteht – ich kenne das aus eigener Erfahrung. Deshalb erschrecke ich nicht, wenn bei Dir gerade etwas nicht funktioniert, und sage Dir früh, wenn eine Rechnung nicht aufgeht. Nicht, um Dir die Idee auszureden, sondern damit Du sie änderst, solange das nichts kostet.
Gründercoaching im Nebenerwerb
Ein häufiges Missverständnis: Viele glauben, ein gefördertes Coaching gebe es nur, wenn man sofort hauptberuflich gründet. Das stimmt nicht.
Der Aufbau eines bestehenden Nebenerwerbs zum Haupterwerb ist ein anerkanntes Ziel – und einer der häufigsten Fälle in meiner Praxis. Wer nebenberuflich gestartet ist und jetzt den Schritt in die Selbständigkeit gehen will, kann dafür ein Coaching über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter bekommen.
Zwei Dinge solltest Du dabei im Blick haben: Die Stundenzahl entscheidet über Deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und über die Einstufung durch die Krankenkasse – und beide Schwellen sind unterschiedlich. Woran die Entscheidung zwischen Nebenerwerb und Haupterwerb tatsächlich hängt, habe ich hier aufgeschrieben.
Gründungsberatung über das Arbeitsamt – was heißt das genau?
„Arbeitsamt" heißt seit 2004 offiziell Agentur für Arbeit – der alte Begriff hält sich hartnäckig, und viele suchen weiterhin danach. Gemeint ist meist dasselbe: eine Existenzgründungsberatung, die man nicht selbst bezahlt.
Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter beraten allerdings nicht selbst zu Geschäftsmodellen und Finanzplanung. Sie finanzieren die Beratung – über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Die Beratung selbst leistet ein zugelassener Träger mit seinen Coaches.
Für Dich heißt das: Deine Vermittlerin oder Dein Vermittler stellt den Gutschein aus, Du wählst damit Deinen Coach. Die Kosten trägt das Amt vollständig.
Was kostet Dich ein gefördertes Gründercoaching?
Nichts. Kein Eigenanteil, keine Zuzahlung, keine Vorleistung. Der AVGS deckt das gesamte Coaching ab, die Abrechnung läuft zwischen Träger und Agentur beziehungsweise Jobcenter. Du bekommst von mir keine Rechnung.
Solltest Du keinen AVGS erhalten, arbeiten wir als Selbstzahler zusammen. Was das kostet, sage ich Dir vorher und ohne Umschweife – hier findest Du die Konditionen.
Wie das formal läuft – offen erklärt
Ein AVGS wird immer für eine zugelassene Maßnahme eines nach AZAV zugelassenen Trägers ausgestellt, nie auf eine einzelne Person. Ich arbeite mit mehreren zugelassenen Trägern zusammen und wähle für Dich den aus, der zu Deiner Agentur, Deinem Jobcenter und Deinem Vorhaben passt.
Für Dich ändert das nichts: Du arbeitest mit mir, immer im Einzelcoaching. Die konkreten Angaben – Träger, Maßnahmenummer und Zulassung – bekommst Du von mir vor Deinem Termin im Amt, damit Du sie direkt vorlegen kannst.
Schreib mir kurz oder ruf an – Du hast die Angaben am selben Werktag.
Und wenn ich ausgelastet bin? Dann arbeite ich mit Kolleginnen und Kollegen zusammen, die ich persönlich kenne und deren Arbeit ich schätze. Sie erfüllen dieselben Ansprüche an Fachkompetenz und an den Umgang mit Menschen, die ich an mich selbst stelle. Wer Dich begleitet, sage ich Dir vorher – und warum.
AVGS beantragen: Wie sage ich es meiner Vermittlerin oder meinem Vermittler?
Das ist die Hürde, an der die meisten scheitern – nicht an der Idee, sondern am Termin. Deshalb ohne Beschönigung:
Auf einen AVGS besteht kein Rechtsanspruch, es ist eine Ermessensentscheidung. Das klingt entmutigend, ist es aber nicht. Wer sagt „ich überlege, mich irgendwie selbständig zu machen", bekommt selten einen Gutschein. Wer konkret wird, bekommt ihn oft.
Das nimmst Du mit ins Gespräch
- Deine Idee in zwei Sätzen. Was Du anbietest, für wen, und warum ausgerechnet Du.
- Den richtigen Begriff. Bitte um eine Maßnahme zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit nach § 45 SGB III.
- Was Du am Ende vorlegen willst. Businessplan, Finanzplanung und Tragfähigkeitsbescheinigung – Unterlagen, die das Amt ohnehin von Dir braucht.
- Träger und Maßnahmenummer. Die Angaben bekommst Du vorab von mir.
Welche Sätze im Gespräch funktionieren und welche eher schaden, habe ich hier ausführlich aufgeschrieben – samt dem, was Du tun kannst, wenn es ein Nein gibt.
Und wenn Du unsicher bist: Ruf mich vorher an. Wir gehen das Gespräch in zwanzig Minuten gemeinsam durch – kostenfrei, auch wenn danach nichts daraus wird. Ich weiß, welche Fragen dort gestellt werden.
So läuft es Schritt für Schritt
- Kostenfreies ErstgesprächWir schauen uns Deine Idee an und klären, ob ein AVGS für Dich in Frage kommt. Telefonisch oder online, unverbindlich.
- Du sprichst mit Deiner Agentur oder Deinem JobcenterMit Deiner Idee, dem richtigen Begriff und den Trägerangaben von mir. Auf Wunsch bereiten wir das Gespräch vorher gemeinsam vor.
- Du bekommst den Gutschein und leitest ihn an mich weiterUm die Formalitäten kümmere ich mich gemeinsam mit dem Träger. Du musst nichts einreichen.
- Wir starten – online, deutschlandweitBis zu 100 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, in der Regel zweimal pro Woche über maximal zwölf Wochen. Per Microsoft Teams, von Deinem Schreibtisch aus.
- Am Ende hast Du Unterlagen, die tragenBusinessplan, Finanzplanung und – bei Tragfähigkeit – die fachkundige Stellungnahme. Wie andere Gründerinnen und Gründer das erlebt haben.
Wer Dich begleitet
Ich bin Josephine Pertl-Boudamgha, Diplom-Kauffrau, seit 1998 selbständig und seit 2019 als Gründercoach tätig. Von 2019 bis zum 31. März 2025 war ich als Coach in der Beraterdatenbank des Freistaats Bayern gelistet und habe im staatlichen Vorgründungscoaching Gründerinnen und Gründer begleitet. Das Programm ist ausgelaufen – die Erfahrung aus diesen Coachings ist geblieben.
Was Du von mir bekommst: Klartext statt Motivationssprüche. Wenn Deine Zahlen nicht tragen, sage ich es Dir – lieber jetzt als in zwei Jahren.
Häufige Fragen zum AVGS Gründercoaching
Habe ich einen Anspruch auf einen AVGS?
Nein. Der AVGS ist eine Ermessensleistung nach § 45 SGB III – Deine Vermittlerin oder Dein Vermittler entscheidet. Genau deshalb lohnt es sich, gut vorbereitet in das Gespräch zu gehen. Die Checkliste weiter oben ist dafür gedacht.
Ich beziehe Grundsicherung, kein Arbeitslosengeld I – geht das trotzdem?
Ja. Das AVGS Gründercoaching gibt es sowohl über die Agentur für Arbeit als auch über das Jobcenter. Unterschiedlich sind vor allem die Anschlussförderungen: Beim Arbeitslosengeld I geht es meist um den Gründungszuschuss, bei der Grundsicherung um Einstiegsgeld und Investitionszuschuss. Die Unterschiede erkläre ich hier.
Wie viele Stunden bekomme ich und wie lange dauert das?
Bis zu 100 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, in der Regel zwei Termine pro Woche über maximal zwölf Wochen. Den genauen Umfang legt Dein Gutschein fest – er kann auch kleiner ausfallen. Wir passen den Plan dann an das an, was Du am dringendsten brauchst.
Was ist, wenn mein Vermittler ablehnt?
Dann ist nicht Schluss. Manchmal hilft ein zweiter Anlauf mit einem schriftlich ausformulierten Kurzkonzept, manchmal liegt es am Zeitpunkt. Und wenn es beim Nein bleibt, arbeiten wir als Selbstzahler zusammen – planbar und mit festem Honorar.
Geht das Coaching auch komplett online?
Es findet ausschließlich online statt, per Microsoft Teams, deutschlandweit. Das hat einen praktischen Grund: Wir arbeiten gemeinsam an Deinen Dokumenten und Tabellen, mit geteiltem Bildschirm. Das funktioniert online oft besser als nebeneinander an einem Tisch.
Ist das ein Online-Kurs, den ich im eigenen Tempo durcharbeite?
Nein. Es ist Einzelcoaching mit fester Ansprechpartnerin – wir sprechen live miteinander, Termin für Termin, zu genau Deinen Fragen. Kein Lehrplan von der Stange, kein Frontalunterricht, keine Gruppe.
Geht das Gründercoaching auch im Nebenerwerb?
Ja. Der Aufbau eines bestehenden Nebenerwerbs zum Haupterwerb ist ein anerkanntes Ziel für eine Maßnahme nach § 45 SGB III. Entscheidend ist, dass Du auf eine tragfähige Selbständigkeit hinarbeitest – nicht, dass Du am ersten Tag hauptberuflich startest.
Ist „gefördertes Gründercoaching" dasselbe wie AVGS?
Ja. AVGS ist die amtliche Abkürzung für den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Umgangssprachlich heißt es gefördertes Gründercoaching, Gründercoaching über das Jobcenter oder Coaching über das Arbeitsamt. Wenn Du im Amt danach fragst, nenn den Fachbegriff – dort wird unter AVGS gesucht.
Bekomme ich am Ende garantiert eine Tragfähigkeitsbescheinigung?
Nein – und das ist gut so. Eine fachkundige Stellungnahme bestätigt, dass Dein Vorhaben wirtschaftlich trägt. Wenn ich sie unabhängig von den Zahlen ausstellen würde, wäre sie bei Agentur und Bank nichts wert. Wenn Deine Planung noch nicht trägt, sage ich Dir früh, woran es liegt – meistens lässt sich das im Coaching noch drehen.
Lass uns zwanzig Minuten sprechen
Kostenfrei und unverbindlich. Danach weißt Du, ob ein AVGS für Dich in Frage kommt und was Du im Amt sagen solltest – unabhängig davon, ob wir zusammenarbeiten.
Mo–Fr, Antwort meist innerhalb eines Werktags.
Für Unterlagen und persönliche Daten bitte E-Mail nutzen.
