pertl-boudamgha gründerberatung

AVGS Gründercoaching

Du willst gründen – und bist gerade arbeitslos gemeldet. Das schließt sich nicht aus.

Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nach § 45 SGB III übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Dein Gründungscoaching vollständig. Du zahlst nichts dazu.

Wir erarbeiten gemeinsam Deinen Businessplan und Deine Finanzplanung – und wenn Deine Idee trägt, bekommst Du von mir die Tragfähigkeitsbescheinigung, die Du für Gründungszuschuss, Einstiegsgeld oder Investitionszuschuss brauchst.

100 %gefördert, kein Eigenanteil
Bis zu 100 UEà 45 Minuten
Max. 12 Wochen2 Termine pro Woche
Onlinedeutschlandweit, per Teams

Für wen ist das AVGS Gründercoaching?

Für Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen wollen – ob mit Arbeitslosengeld I oder Grundsicherung. Wichtig zu wissen: Der Gutschein ist eine Ermessensleistung. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht, aber die Entscheidung fällt fast immer danach, wie konkret Dein Vorhaben wirkt. Dabei helfe ich Dir.

Das solltest Du mitbringen

  • Du bist arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet – oder von Arbeitslosigkeit bedroht
  • Du beziehst Arbeitslosengeld I oder Grundsicherung
  • Du willst Dich selbständig machen oder Deinen Nebenerwerb zum Haupterwerb ausbauen
  • Deine Vermittlerin oder Dein Vermittler stellt Dir einen AVGS aus

Das brauchst Du technisch

  • PC oder Laptop mit Kamera und Mikrofon
  • Eine stabile Internetverbindung
  • Microsoft Teams – kostenlos, den Link bekommst Du von mir
  • Zeit für zwei Termine pro Woche über bis zu zwölf Wochen

Ein Smartphone reicht für die Arbeit an Businessplan und Finanzplanung leider nicht aus – wir arbeiten gemeinsam an Dokumenten und Tabellen.

Was Du aus dem Coaching mitnimmst

Warum ein Gründercoaching?

Eine gute Idee allein trägt keine Selbständigkeit. Zahlen müssen stimmen, Formalitäten geklärt, Preise kalkuliert, Kunden gefunden sein. Das meiste davon ist lernbar – aber niemand lernt es gern allein, unter Zeitdruck und mit dem Amt im Nacken.

Genau dafür ist das Coaching da: Du bekommst jemanden an die Seite, die den Weg kennt, unbequeme Fragen früh stellt und Dir sagt, wenn etwas nicht trägt. Ich bin seit 1998 selbst selbständig – ich habe Konzepte nicht nur geschrieben, sondern umgesetzt. Mein Büro ist in Rosenheim, gecoacht wird deutschlandweit online.

Was kostet Dich das AVGS Gründercoaching?

Nichts. Kein Eigenanteil, keine Zuzahlung, keine Vorleistung. Der AVGS deckt das gesamte Coaching ab, die Abrechnung läuft zwischen Träger und Agentur beziehungsweise Jobcenter. Du bekommst von mir keine Rechnung.

Solltest Du keinen AVGS erhalten, arbeiten wir als Selbstzahler zusammen. Was das kostet, sage ich Dir vorher und ohne Umschweife – hier findest Du die Konditionen.

Wie das formal läuft – offen erklärt

Ein AVGS wird immer für eine zugelassene Maßnahme eines nach AZAV zugelassenen Trägers ausgestellt, nie auf eine einzelne Person. Ich arbeite mit mehreren zugelassenen Trägern zusammen und wähle für Dich den aus, der zu Deiner Agentur, Deinem Jobcenter und Deinem Vorhaben passt.

Für Dich ändert das nichts: Du arbeitest mit mir, immer im Einzelcoaching. Die konkreten Angaben – Träger, Maßnahmenummer und Zulassung – bekommst Du von mir vor Deinem Termin im Amt, damit Du sie direkt vorlegen kannst.

Schreib mir kurz oder ruf an – Du hast die Angaben am selben Werktag.

Und wenn ich ausgelastet bin? Dann arbeite ich mit Kolleginnen und Kollegen zusammen, die ich persönlich kenne und deren Arbeit ich schätze. Sie erfüllen dieselben Ansprüche an Fachkompetenz und an den Umgang mit Menschen, die ich an mich selbst stelle. Wer Dich begleitet, sage ich Dir vorher – und warum.

Und wenn ich ausgelastet bin? Dann arbeite ich mit Kolleginnen und Kollegen zusammen, die ich persönlich kenne und deren Arbeit ich schätze. Sie erfüllen dieselben Ansprüche an Fachkompetenz und an den Umgang mit Menschen, die ich an mich selbst stelle. Wer Dich begleitet, sage ich Dir vorher – und warum.

AVGS beantragen: Wie sage ich es meiner Vermittlerin oder meinem Vermittler?

Das ist die Hürde, an der die meisten scheitern – nicht an der Idee, sondern am Termin. Deshalb ohne Beschönigung:

Auf einen AVGS besteht kein Rechtsanspruch, es ist eine Ermessensentscheidung. Das klingt entmutigend, ist es aber nicht. Wer sagt „ich überlege, mich irgendwie selbständig zu machen", bekommt selten einen Gutschein. Wer konkret wird, bekommt ihn oft.

Das nimmst Du mit ins Gespräch

  1. Deine Idee in zwei Sätzen. Was Du anbietest, für wen, und warum ausgerechnet Du.
  2. Den richtigen Begriff. Bitte um eine Maßnahme zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit nach § 45 SGB III.
  3. Was Du am Ende vorlegen willst. Businessplan, Finanzplanung und Tragfähigkeitsbescheinigung – Unterlagen, die das Amt ohnehin von Dir braucht.
  4. Träger und Maßnahmenummer. Die Angaben bekommst Du vorab von mir.

Welche Sätze im Gespräch funktionieren und welche eher schaden, habe ich hier ausführlich aufgeschrieben – samt dem, was Du tun kannst, wenn es ein Nein gibt.

Und wenn Du unsicher bist: Ruf mich vorher an. Wir gehen das Gespräch in zwanzig Minuten gemeinsam durch – kostenfrei, auch wenn danach nichts daraus wird. Ich weiß, welche Fragen dort gestellt werden.

So läuft es Schritt für Schritt

  1. Kostenfreies ErstgesprächWir schauen uns Deine Idee an und klären, ob ein AVGS für Dich in Frage kommt. Telefonisch oder online, unverbindlich.
  2. Du sprichst mit Deiner Agentur oder Deinem JobcenterMit Deiner Idee, dem richtigen Begriff und den Trägerangaben von mir. Auf Wunsch bereiten wir das Gespräch vorher gemeinsam vor.
  3. Du bekommst den Gutschein und leitest ihn an mich weiterUm die Formalitäten kümmere ich mich gemeinsam mit dem Träger. Du musst nichts einreichen.
  4. Wir starten – online, deutschlandweitBis zu 100 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, in der Regel zweimal pro Woche über maximal zwölf Wochen. Per Microsoft Teams, von Deinem Schreibtisch aus.
  5. Am Ende hast Du Unterlagen, die tragenBusinessplan, Finanzplanung und – bei Tragfähigkeit – die fachkundige Stellungnahme. Wie andere Gründerinnen und Gründer das erlebt haben.

Wer Dich begleitet

Ich bin Josephine Pertl-Boudamgha, Diplom-Kauffrau, seit 1998 selbständig und seit 2019 als Gründercoach tätig. Von 2019 bis zum 31. März 2025 war ich als Coach in der Beraterdatenbank des Freistaats Bayern gelistet und habe im staatlichen Vorgründungscoaching Gründerinnen und Gründer begleitet. Das Programm ist ausgelaufen – die Erfahrung aus diesen Coachings ist geblieben.

Was Du von mir bekommst: Klartext statt Motivationssprüche. Wenn Deine Zahlen nicht tragen, sage ich es Dir – lieber jetzt als in zwei Jahren.

Mehr über meinen Weg

Häufige Fragen zum AVGS Gründercoaching

Habe ich einen Anspruch auf einen AVGS?

Nein. Der AVGS ist eine Ermessensleistung nach § 45 SGB III – Deine Vermittlerin oder Dein Vermittler entscheidet. Genau deshalb lohnt es sich, gut vorbereitet in das Gespräch zu gehen. Die Checkliste weiter oben ist dafür gedacht.

Ich beziehe Grundsicherung, kein Arbeitslosengeld I – geht das trotzdem?

Ja. Das AVGS Gründercoaching gibt es sowohl über die Agentur für Arbeit als auch über das Jobcenter. Unterschiedlich sind vor allem die Anschlussförderungen: Beim Arbeitslosengeld I geht es meist um den Gründungszuschuss, bei der Grundsicherung um Einstiegsgeld und Investitionszuschuss. Die Unterschiede erkläre ich hier.

Wie viele Stunden bekomme ich und wie lange dauert das?

Bis zu 100 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, in der Regel zwei Termine pro Woche über maximal zwölf Wochen. Den genauen Umfang legt Dein Gutschein fest – er kann auch kleiner ausfallen. Wir passen den Plan dann an das an, was Du am dringendsten brauchst.

Was ist, wenn mein Vermittler ablehnt?

Dann ist nicht Schluss. Manchmal hilft ein zweiter Anlauf mit einem schriftlich ausformulierten Kurzkonzept, manchmal liegt es am Zeitpunkt. Und wenn es beim Nein bleibt, arbeiten wir als Selbstzahler zusammen – planbar und mit festem Honorar.

Geht das Coaching auch komplett online?

Es findet ausschließlich online statt, per Microsoft Teams, deutschlandweit. Das hat einen praktischen Grund: Wir arbeiten gemeinsam an Deinen Dokumenten und Tabellen, mit geteiltem Bildschirm. Das funktioniert online oft besser als nebeneinander an einem Tisch.

Bekomme ich am Ende garantiert eine Tragfähigkeitsbescheinigung?

Nein – und das ist gut so. Eine fachkundige Stellungnahme bestätigt, dass Dein Vorhaben wirtschaftlich trägt. Wenn ich sie unabhängig von den Zahlen ausstellen würde, wäre sie bei Agentur und Bank nichts wert. Wenn Deine Planung noch nicht trägt, sage ich Dir früh, woran es liegt – meistens lässt sich das im Coaching noch drehen.

Lass uns zwanzig Minuten sprechen

Kostenfrei und unverbindlich. Danach weißt Du, ob ein AVGS für Dich in Frage kommt und was Du im Amt sagen solltest – unabhängig davon, ob wir zusammenarbeiten.

Mo–Fr, Antwort meist innerhalb eines Werktags.
Für Unterlagen und persönliche Daten bitte E-Mail nutzen.