Die Anlage EKS liegt vor Dir, sechs Seiten, viele Fachbegriffe. Kein Grund zur Panik – wir gehen sie in Ruhe durch, Feld für Feld, mit den Stellen, an denen es am häufigsten hakt.
Was ist die Anlage EKS?
Die Anlage EKS – „Erklärung zum Einkommen aus selbständiger/freiberuflicher Tätigkeit" – reichst Du beim Jobcenter ein, wenn Du Grundsicherungsgeld beziehst und gleichzeitig selbständig, freiberuflich oder land-/forstwirtschaftlich tätig bist. Über sie berechnet das Jobcenter, wie viel von Deinem Gewinn auf Deinen Anspruch angerechnet wird.
Zur Einordnung: Bürgergeld heißt seit dem 1. Juli 2026 offiziell Grundsicherungsgeld. Viele Jobcenter und auch das aktuelle EKS-Formular selbst verwenden übergangsweise noch die alte Bezeichnung – die Umstellung aller Formulare zieht sich laut Verordnung bis Ende 2026. An der Anlage EKS oder ihrer Berechnung ändert das nichts.
Zum Formular selbst gibt es offizielle Ausfüllhinweise der Agentur für Arbeit, die ich hier in eigenen Worten und mit den Punkten ergänze, an denen es in der Praxis am häufigsten hakt.
Vorläufig oder abschließend – der Unterschied
Bei der ersten Antragstellung machst Du vorläufige Angaben – Du schätzt Deine Einnahmen und Ausgaben für den kommenden Bewilligungszeitraum, in der Regel sechs Monate. Bei Saisonbetrieben mit stark schwankenden Einnahmen, etwa Eisdielen oder Skilift-Betreiber:innen, wird stattdessen ein Zeitraum von zwölf Monaten betrachtet.
Willst Du danach weiter Grundsicherungsgeld beziehen, reichst Du zwei Dinge gleichzeitig ein: eine abschließende Erklärung für den gerade abgelaufenen Zeitraum mit den tatsächlichen Zahlen, und eine neue vorläufige Erklärung für die nächsten sechs Monate.
Das Jobcenter vergleicht dann Schätzung und Wirklichkeit. War Dein tatsächlicher Gewinn höher als geschätzt, wird zu viel gezahlte Leistung zurückgefordert. War er niedriger, zahlt das Jobcenter nach. Beides ist normal – wichtig ist nur, dass die Schätzung nachvollziehbar begründet ist, zum Beispiel mit den Zahlen der letzten sechs Monate oder einer aktuellen betriebswirtschaftlichen Auswertung.
Schritt für Schritt durchs Formular
- Abschnitt A und B: Persönliche DatenDeine Daten als antragstellende Person – und, falls Du selbst die selbständige Person bist, dieselben Angaben noch einmal in Abschnitt B.
- Abschnitt C: BewilligungszeitraumAnkreuzen, ob vorläufig oder abschließend, und den betroffenen Zeitraum eintragen. Er beginnt rückwirkend zum Monatsanfang – stellst Du den Antrag am 15.07., läuft der Zeitraum ab dem 01.07.
- Abschnitt D: Angaben zur TätigkeitBetriebsstätte laut Gewerbeanmeldung, Bezeichnung der Tätigkeit, Beginn und gegebenenfalls Ende, Rechtsform.
- Tabelle A: BetriebseinnahmenHier zählt grundsätzlich nur, was einen direkten Bezug zu Deiner betrieblichen Tätigkeit hat und im Bewilligungszeitraum tatsächlich zufließt – nicht, wann Du die Rechnung geschrieben hast. Dazu zählen auch Privatentnahmen von Waren, sonstige betriebliche Einnahmen wie Zinsen oder Provisionen, ein bewilligter und ausgezahlter Investitionszuschuss (Punkt A4 Zuwendungen von Dritten) sowie – sofern Du nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällst – die vereinnahmte Umsatzsteuer auf Umsätze mit Kunden.
- Tabelle B: BetriebsausgabenAuch hier zählt nur, was direkten betrieblichen Bezug hat: tatsächlich geleistete, notwendige und angemessene Ausgaben – von Wareneinkauf über Raumkosten bis Werbung. Steuerliche Abschreibungen gibt es hier nicht. Dazu zählen Investitionen und auch jene Investitionen die Du mit einem Investitionszuschuss finanziert hast (Punkt B9 Investitionen aus Zuwendungen Dritter), und – sofern Du nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällst – die verausgabte Umsatzsteuer auf Umsätze mit Lieferanten (Vorsteuer).
- Abschnitt G, Tabelle C: Persönliche AbsetzungenHier trägst Du zum Beispiel Einkommensteuervorauszahlungen, private Versicherungen, Altersvorsorgebeiträge oder Fahrtkosten zwischen Wohnung und Betriebsstätte ein.
- Nachweise beilegenKopien genügen, keine Originale. Bei der vorläufigen Erklärung reichen oft die Zahlen der letzten sechs Monate, eine Einnahme-Überschuss-Rechnung fürs Vorjahr oder eine aktuelle BWA – sofern vorher schon eine Geschäftstätigkeit bestand.
Die häufigsten Fehler – und wie Du sie vermeidest
Rechnung statt Zahlungseingang
Wer eine Rechnung im Mai schreibt, aber erst im Juni bezahlt bekommt, trägt die Einnahme im Juni ein – nicht im Mai. Dieses Zuflussprinzip wird oft mit der steuerlichen Buchhaltung verwechselt, wo im Falle einer Sollversteuerung der Rechnungszeitpunkt zählen kann.
Steuerliche Abschreibungen angesetzt
Was beim Finanzamt als Abschreibung über mehrere Jahre läuft, gibt es in der Anlage EKS nicht. Ein neuer Laptop zählt in voller Höhe im Monat der Anschaffung als Betriebsausgabe – dafür muss die Ausgabe notwendig und angemessen sein, sonst kann das Jobcenter sie kürzen.
Darlehen falsch eingetragen
Ein aufgenommenes Darlehen selbst zählt nicht als Betriebseinnahme, und die damit finanzierten Ausgaben zählen nicht als Betriebsausgabe. Was zählt, sind lediglich die Tilgungsraten und Schuldzinsen – die trägst Du als eigene Betriebsausgabe ein. Dieser Unterschied wird häufig übersehen.
Ausgaben ohne Beleg oder unangemessen
Was Du nicht mit einer Kopie belegen kannst, wird in der Regel nicht anerkannt. Und Ausgaben, die für den Betrieb nicht notwendig sind – ein Repräsentationsfahrzeug statt eines günstigeren Modells zum Beispiel – darf das Jobcenter als vermeidbar werten und entsprechend kürzen.
Wo ich Dir helfen kann
Die Anlage EKS selbst kann ich Dir nicht ausfüllen – das ist Deine Erklärung gegenüber dem Jobcenter, und die gibst Du persönlich ab. Was ich als Diplom-Kauffrau seit 1998 aus eigener Praxis kenne, ist der Teil davor: eine klare, nachvollziehbare Übersicht über Einnahmen und Ausgaben, die sich sauber in Formulare wie dieses übertragen lässt.
Bist Du bereits selbständig und beziehst Grundsicherungsgeld, unterstütze ich Dich genau dabei – über einen eigenen Weg beim Jobcenter, nicht über den AVGS. Wie das Coaching dafür aussieht, findest Du hier. Wer seine Zahlen ohnehin für einen Businessplan aufbereitet, hat die Vorarbeit für die Anlage EKS meist schon halb erledigt. Mehr über meinen Weg.
Häufige Fragen zur Anlage EKS
Muss ich die Anlage EKS jedes Mal neu ausfüllen?
Ja. Jeder Bewilligungszeitraum – in der Regel alle sechs Monate – braucht eine neue vorläufige Erklärung, und beim Übergang in den nächsten Zeitraum zusätzlich die abschließende für den vorherigen.
Was zählt als Betriebseinnahme?
Alles, was im Bewilligungszeitraum tatsächlich auf Deinem Konto oder in bar ankommt und direkten Bezug zu Deiner betrieblichen Tätigkeit hat – unabhängig davon, wann die Rechnung geschrieben wurde.
Darf ich Abschreibungen absetzen?
Nein. Die Anlage EKS folgt nicht dem Steuerrecht. Es zählen nur tatsächlich geleistete, notwendige Ausgaben im Bewilligungszeitraum.
Ich habe keinen separaten Geschäftsanschluss – wie trage ich die Telefonkosten ein?
Lässt sich der betriebliche Anteil nicht genau bestimmen, können pauschal 50 % der gesamten Telefonrechnung als Betriebsausgabe angesetzt werden.
Was passiert, wenn ich zu wenig geschätzt habe?
Dann zahlt Dir das Jobcenter mit der abschließenden Erklärung nach. Bei zu hoher Schätzung gilt es umgekehrt: Zu viel Gezahltes wird zurückgefordert.
Heißt es jetzt Bürgergeld oder Grundsicherungsgeld?
Offiziell seit 1. Juli 2026 Grundsicherungsgeld. Weil viele Jobcenter und Formulare die Umstellung noch nicht vollzogen haben, wird Dir „Bürgergeld" bis Ende 2026 vielerorts noch begegnen.
Lass uns sprechen
Zwanzig Minuten, kostenfrei und unverbindlich. Wir schauen uns Deine Situation an und klären, welcher Weg für Dich als bereits Selbständige:r mit Grundsicherungsgeld passt.
