Die Frage kommt in fast jedem Erstgespräch, und sie wird meist zu früh beantwortet – entweder aus Vorsicht („erst mal nebenbei") oder aus Entschlossenheit („ganz oder gar nicht").

Beides kann richtig sein. Aber die Entscheidung hängt nicht davon ab, wie mutig Du bist. Sie hängt an vier Dingen, die man vorher klären sollte.

1. Ab wann gilt eine Selbständigkeit als hauptberuflich?

Das entscheidest nicht Du, sondern Deine Krankenkasse – und zwar im Einzelfall.

Herangezogen werden dabei mehrere Kriterien: der zeitliche Umfang Deiner selbständigen Tätigkeit im Verhältnis zu einer anderen Beschäftigung, das Verhältnis der Einkünfte zueinander, und ob Du Mitarbeiter beschäftigst. Es gibt Orientierungswerte, aber keine Automatik.

Warum das der erste Punkt ist: An dieser Einstufung hängt fast alles Weitere. Kläre sie deshalb schriftlich mit Deiner Krankenkasse, bevor Du planst – nicht danach.

2. Die Krankenversicherung ist der größte Einzelposten

Und der am häufigsten unterschätzte.

Bleibst Du nebenberuflich selbständig und bist weiterhin über eine Beschäftigung oder als Familienangehöriger versichert, verändert sich für Dich zunächst wenig. Es gibt allerdings Einkommensgrenzen, oberhalb derer die Versicherung endet – auch das eine Frage an die Kasse.

Wirst Du hauptberuflich selbständig, musst Du Dich selbst versichern. Dafür gibt es zwei grundsätzlich verschiedene Wege:

Freiwillig gesetzlich. Der Beitrag richtet sich nach Deinem Einkommen. Nach oben ist er durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt, nach unten durch eine Mindestbemessungsgrundlage – das heißt: Auch wer wenig oder nichts verdient, zahlt einen Mindestbeitrag. Genau dieser Mindestbeitrag ist es, der Gründern in der Anlaufphase zu schaffen macht, wenn sie ihn nicht eingeplant haben. Grundlage ist das im Steuerbescheid ausgewiesene Einkommen, weshalb sich der Beitrag rückwirkend anpassen kann.

Privat. Der Beitrag ist einkommensunabhängig und richtet sich nach Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsumfang. In jungen Jahren und bei guter Gesundheit ist er häufig günstiger als der gesetzliche – er steigt aber mit dem Alter, und die Rückkehr in die gesetzliche Versicherung ist später nur unter engen Voraussetzungen möglich. Zu bedenken ist außerdem: Familienangehörige sind nicht beitragsfrei mitversichert, jede Person kostet einen eigenen Beitrag.

Für die Planung heißt das: Der Krankenversicherungsbeitrag gehört in Deinen privaten Bedarf – mit dem Betrag, der tatsächlich anfällt, nicht mit einer Schätzung. Und wer über die private Versicherung nachdenkt, sollte sich unabhängig beraten lassen. Diese Entscheidung wirkt Jahrzehnte.

3. Welche Förderung Du willst

Hier trennen sich die Wege deutlich.

Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit setzt voraus, dass Du die Selbständigkeit hauptberuflich ausübst. Das heißt aber nicht, dass Du bei null anfangen musst: Auch die Umwandlung eines bestehenden Nebenerwerbs in einen Haupterwerb kommt in Frage. Wer bereits nebenberuflich gestartet ist, hat den Weg also nicht verbaut – es kommt darauf an, wie es weitergeht, nicht wie es angefangen hat.

Beim AVGS Gründercoaching ist beides möglich. Der Aufbau eines bestehenden Nebenerwerbs zum Haupterwerb ist ein anerkanntes Ziel. Wie das läuft, steht hier.

Einstiegsgeld und Investitionszuschuss des Jobcenters knüpfen im Gegensatz zum Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit nicht an den Umfang der Selbständigkeit an, sondern an den Bezug von Leistungen – dort gelten eigene Regeln zur Anrechnung von Einkommen. Einen Überblick über die Programme findest Du bei den Förderprogrammen.

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4. Was Dein Vorhaben tatsächlich braucht

Manche Geschäftsmodelle funktionieren nebenberuflich gut. Andere gar nicht.

Eher geeignet: Tätigkeiten mit flexiblen Zeiten, geringem Kapitalbedarf und Kunden, die nicht auf sofortige Erreichbarkeit angewiesen sind.

Eher ungeeignet: alles mit festen Öffnungszeiten, mit hohem Investitionsbedarf, mit Kunden, die kurzfristige Reaktion erwarten – und alles, was von Anfang an Vollzeitpräsenz verlangt, um überhaupt wahrgenommen zu werden.

Und ein ehrlicher Punkt zum Zeitbudget: Nebenberuflich gründen heißt, nach dem Hauptjob zu arbeiten. Zwei Jahre lang. Das ist machbar, aber es ist keine sanfte Variante – es ist die anstrengendere.

Was für den Nebenerwerb spricht

Du testest, ob es tatsächlich Kunden gibt, ohne Dein Einkommen zu riskieren. Du baust Referenzen auf, bevor Du sie brauchst. Du lernst Deine Kalkulation an der Wirklichkeit statt am Excel-Blatt. Und Du kannst korrigieren, ohne dass gleich Deine Existenz daran hängt.

Was dagegen spricht

Du bist langsamer – und in manchen Märkten ist das entscheidend. Beim Gründungszuschuss kommt Zeitdruck dazu: In der ersten Phase erhältst Du sechs Monate lang Deinen bisherigen Arbeitslosengeldbetrag plus eine Pauschale für die soziale Absicherung, aktuell 300 Euro monatlich. Die Verlängerung um weitere neun Monate – dann nur noch die Pauschale, ohne Arbeitslosengeld – musst Du gesondert beantragen und begründen. Danach musst Du Dich allein tragen, betrieblich wie privat. Und die Doppelbelastung ist real: Viele unterschätzen, wie wenig Kraft nach einem Arbeitstag noch übrig ist.

Wie ich die Frage im Coaching angehe

Wir rechnen beide Varianten durch. Nicht als Gedankenspiel, sondern mit Deinen Zahlen: Was brauchst Du privat, was kostet die Versicherung im jeweiligen Fall, wie viel kannst Du realistisch arbeiten, welche Förderung steht offen?

Meist ist die Antwort danach deutlich – und häufig eine andere als die, mit der jemand ins Gespräch gekommen ist.

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