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Coaching für Selbstständige mit Grundsicherung

Schon selbstständig, aber der Gewinn reicht noch nicht?Es gibt ein Coaching, das genau dafür gedacht ist. Und es kostet Dich in der Regel nichts.

Kostenfreiüber § 16c SGB II
Modularindividuell abgestimmt
Onlinedeutschlandweit
Ermessenkein Rechtsanspruch

„Ich bin doch schon selbstständig – wieso sollte mir das Jobcenter noch helfen?"

Weil Dein Geschäft läuft, aber der Gewinn noch nicht reicht, um ohne Grundsicherung auszukommen. Du bist damit nicht allein: rund 800.000 Menschen in Deutschland stocken ihre Selbstständigkeit gerade so auf. Nur wissen die wenigsten, dass es dafür eine eigene Fördermöglichkeit gibt.

Früher Bürgergeld, heute Grundsicherung

Früher hieß es Bürgergeld. Seit dem 1. Juli 2026 heißt dieselbe Leistung offiziell Grundsicherungsgeld. Gemeint ist beides Mal dasselbe – nur der Name hat sich geändert.

Was in Deiner Situation möglich ist: § 16c Abs. 2 SGB II

Beratung zum Erhalt oder zur Neuausrichtung Deiner bestehenden Selbstständigkeit – finanziert vom Jobcenter, nicht von Dir. Kombinierbar mit einem Sachgüter-Zuschuss von bis zu 5.000 € für nötige Anschaffungen, wenn Investitionen nötig sind.

Wer Dich begleitet

Ich begleite Dich dabei, Deine bestehende Selbstständigkeit wirtschaftlich zu stärken: Bestandsaufnahme, klare Stellschrauben, ein Plan, den Du direkt umsetzen kannst.

Mehr über meinen Weg

Wie andere Gründerinnen und Selbstständige das Coaching erlebt haben

Drei Bausteine, individuell kombiniert

Standortbestimmung

Wo steht Dein Geschäft heute, wirtschaftlich und persönlich.

Stabilisierung

Produkt, Preis, Marketing – an den richtigen Stellschrauben drehen.

Neuausrichtung

Falls nötig: neue Geschäftsfelder oder ein geordneter Kurswechsel.

So läuft es Schritt für Schritt

  1. Kostenloses ErstgesprächWir schauen, ob Deine Situation passt. Unverbindlich.
  2. Gespräch mit Deinem JobcenterDu bekommst eine Argumentationshilfe mit, damit Du weißt, was Du sagen solltest.
  3. Coaching startetOnline, deutschlandweit, im vereinbarten Umfang.

Häufige Fragen

Heißt es jetzt Grundsicherung oder Bürgergeld?

Früher hieß es Bürgergeld. Seit dem 1. Juli 2026 heißt dieselbe Leistung offiziell Grundsicherungsgeld. Gemeint ist beides Mal dasselbe – nur der Name hat sich geändert.

Ist das dasselbe wie AVGS?

Nein. Für den Weg in eine neue Selbstständigkeit gilt der AVGS. Für eine bereits laufende Selbstständigkeit gilt eine andere Grundlage – § 16c SGB II. Du willst noch neu gründen? Dann ist unser AVGS-Gründercoaching der richtige Ausgangspunkt.

Bekomme ich das automatisch?

Nein, es ist eine Ermessensentscheidung. Gut vorbereitet ins Gespräch zu gehen, erhöht die Chancen deutlich.

Was ist die EKS und wozu brauche ich sie?

Die EKS (Einnahmen-Überschuss-Schätzung) ist eine Prognose Deiner voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben. Dein Jobcenter braucht sie, um zu berechnen, wie viel Grundsicherung Du zusätzlich zu Deinem Gewinn aus der Selbstständigkeit bekommst. Im Coaching arbeiten wir das gemeinsam aus – realistisch und nachvollziehbar, damit Schwankungen in Deinem Geschäft nicht zu einer bösen Überraschung bei der nächsten Berechnung führen.

Was, wenn mein Jobcenter schon einen festen Anbieter hat?

Das kommt vor. Frag in unserem Erstgespräch aktiv nach – wir sagen Dir ehrlich, ob sich ein Vorschlag lohnt.

Ich arbeite nur nebenberuflich selbstständig – gilt das auch für mich?

§ 16c Abs. 2 SGB II gilt für hauptberufliche Selbstständigkeit. Im Nebenerwerb ist meist der Weg über unser AVGS-Gründercoaching zur Aufstockung auf Haupterwerb der passendere.

Was, wenn keine Förderung zustande kommt?

Dann arbeiten wir als Selbstzahler zusammen – planbar und mit festem Honorar. Die Konditionen findest Du hier.

Lass uns zwanzig Minuten sprechen

Kostenfrei und unverbindlich. Danach weißt Du, ob eine Förderung nach § 16c SGB II für Dich infrage kommt und was Du im Amt sagen solltest – unabhängig davon, ob wir zusammenarbeiten.

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